TRUEWORX / Support

Support erhalten.
Ein klarer Weg.

Support für deine Technik: bestehende Anfragen verfolgen, neue Tickets erfassen oder ein Projekt mit uns besprechen.

01 / FÜR BESTEHENDE KUNDEN

Zum Kundenportal.

Im NinjaOne-Portal kannst du mit deinem freigeschalteten Endbenutzerkonto ein Support-Ticket erstellen und den Stand deiner Anfragen einsehen.

Kundenportal öffnenÖffnet NinjaOne in einem neuen Tab. Anmeldung erforderlich.
02 / NOCH KEIN PORTALZUGANG?

Lass uns sprechen.

Für eine erste Anfrage oder die Freischaltung deines Zugangs schreib uns. Nenne das betroffene Objekt, deine Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung.

E-Mail an TrueworxAllgemeine Anfragen: info@trueworx.at
SO HILFST DU UNS BEI DER EINORDNUNG

Ein gutes Ticket spart Rückfragen.

  • Welches Objekt, Gerät oder System ist betroffen?
  • Was passiert genau – und was sollte stattdessen passieren?
  • Seit wann besteht das Problem? Gab es vorher Änderungen?
  • Wie stark ist die Nutzung eingeschränkt?
  • Gibt es eine Fehlermeldung oder einen aussagekräftigen Screenshot?

Bitte übermittle keine Passwörter, Zugangscodes oder unnötigen personenbezogenen Daten.

Ein Ticket ist keine Zusage für eine bestimmte Reaktionszeit oder eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft. Maßgeblich ist deine jeweilige Servicevereinbarung. Das Portal ist nicht für Notrufe bestimmt.
Ich kann mich nicht anmelden. Was nun?

Prüfe, ob du die Einladung zu deinem Endbenutzerkonto angenommen hast. Über „Passwort vergessen“ auf der NinjaOne-Anmeldeseite kannst du den Wiederherstellungsprozess starten. Für die Freischaltung oder ungeklärte Zugangsprobleme schreib uns an info@trueworx.at.

Kann ich auch ohne Kundenkonto ein Ticket erstellen?

Der hier verlinkte Portalzugang setzt ein freigeschaltetes Konto mit Ticketing-Berechtigung voraus. Ohne Zugang nutze bitte zunächst unsere E-Mail-Adresse.

Kann ich alle Tickets meiner Firma sehen?

Das hängt von deinen eingerichteten Berechtigungen ab. Standardmäßig sollte der Zugriff auf die für dich vorgesehenen Anfragen begrenzt sein. Erweiterte Einsicht stimmen wir mit der zuständigen Organisation ab.